AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
1) Vertragsschluss (Anmeldung und Bestätigung)
Mit der Anmeldung die schriftlich oder per Email erfolgen kann, bietet der Anmeldende Ferienwohnung Kiesenberg, nachfolgend
als „FeWoK“ benannt, den Abschluss eines Vertrages auf der Grundlage der Objektbeschreibung im Internet unter der Adresse
www.ferienwohnung-kiesenberg.de, aller ergänzenden Angaben zum Objekt, zum Ort und dieser Geschäftsbedingungen verbindlich
an. Sie erfolgt durch den Anmeldenden auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung
der Anmeldende und für seine eigenen Verpflichtungen haftet, sofern er diese durch ausdrückliche, gesonderte schriftliche Erklärung
übernommen hat.
Liegen bei telefonischer Anmeldung, bei der FeWoK eine für FeWoK verbindliche Reservierung für den Anmeldenden vornimmt (Option),
die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht vor, werden diese mit dem Anmeldeformular übersandt. Mit der Übermittlung (per Post/
Fax) des unterschriebenen Anmeldeformulares - spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Optionsvornahme - erklärt der Anmeldende, die
Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen zu haben und anzuerkennen. Geht innerhalb dieser Frist die Anmeldung
nicht ein, so erlischt die Reservierung ohne weitere Folgen für FeWoK und den Anmeldenden.
Der Vertrag kommt ausschließlich mit der Buchungsbestätigung durch FeWoK an den Gast zustande (schriftlich oder per Email).
Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an das FeWoK für die Dauer
von 10 Tagen gebunden ist. Erklärt der Gast FeWoK innerhalb dieser 10 Tage die Annahme, so kommt der Vertrag auf der Grundlage
dieses neuen Angebotes zustande, andernfalls besteht kein Reisevertrag zwischen dem Gast und FeWoK.
2) Leistungen
Die von FeWoK geschuldete vertragliche Leistung besteht in der Überlassung des gebuchten Mietobjektes in dem Zustand und mit
der Ausstattung wie in der Objektbeschreibung mit allen Hinweisen und Erläuterungen angegeben und unter Verweis aller eventueller
einschränkender oder ergänzender Hinweise und Vereinbarungen in der Buchungsbestätigung. Von der Leistungspflicht seitens FeWoK
ausgeschlossen sind alle Umstände, die nicht direkt mit dem Mietobjekt und den vertraglichen Leistungen in Zusammenhang stehen,
vor allem die Umgebung des Objektes und Ortsverhältnisse des Ferienortes.
Die vertraglich vereinbarten Leistungen sind aus den Leistungsbeschreibungen im Internet unter der Adresse www.ferienwohnungkiesenberg.de
und aus den hierauf bezugnehmenden Angaben der Buchungsbestätigung ersichtlich. Sonderwünsche oder mündliche
Vereinbarungen werden erst durch die ausdrückliche schriftliche Bestätigung von FeWoK wirksam. FeWoK behält sich vor, aus sachlich
berechtigten Gründen eine Änderung der Internetangaben zu erklären, über die FeWoK den Gast rechtzeitig informiert.
3) Leistungsänderungen
Änderungen einzelner Leistungen, die vom vereinbarten Vertragsinhalt abweichen, die nach Vertragsschluss notwendig werden und
die von FeWoK nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit es sich um unerhebliche Änderungen
handelt. Etwaige Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Der Gast wird über
Leistungsänderungen sofort durch FeWoK informiert.
4) Nebenkosten
Verbrauchskosten (z. B. Wasser, Strom, Heizung), Endreinigung, zur Verfügung gestellte Erstaustattung für Bett, Bad, Küche sind -
wenn in der Objektbeschreibung im Internet nicht anders vermerkt, im Reisepreis inbegriffen.
5) Zahlungen, Reiserücktritt
Mit dem Vertragsschluss (Zugang der Buchungsbestätigung) ist der gesamte Mietpreis zu zahlen in bar am Anreisetag bei Schlüssel-
übergabe oder vorab per Überweisung.
Wird der Reisepreis nicht vollständig bezahlt, besteht kein Anspruch auf Bezug des gebuchten Mietobjektes und die vertraglichen Leistungen.
Bei Nichtantritt der Reise werden 50% der Gesamtmiete berechnet
6) Hinweise bei Ankunft
Bei Ankunft muss der Gast dem Eigentümer oder dessen Stellvertreter Ausweispapiere sämtlicher auf dem Anmeldeformular aufgeführten
Personen zur gesetzlich vorgeschriebenen Anmeldung vorlegen.
7) Aufenthaltsdauer, Preise
Die Mindestaufenthaltsdauer beträgt eine Woche (Samstag bis Samstag). Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, saisonabhängig auch
andere Aufenthaltszeiten zu buchen.
8) An- und Abreise
Der Gast muss die An- und Abreisezeiten einhalten: Ankunft: samstags zwischen 14.00 und 19.00 Uhr. Abreise: samstags bis 10:00
Uhr. Abweichungen bzw. Verspätungen hat dieser selbst zu vertreten sowie alle damit zusammenhängenden Nachteile und Kosten. Im
Falle einer unvorhergesehenen verspäteten Anreise verpflichtet sich der Reisende, FeWoK zwischen 14 und 19 Uhr unter 09676/546 zu
informieren.
9) Personenzahl - Haustiere
Die Anzahl der Personen darf die Zahl der in der Objektbeschreibung angegebenen vorhandenen Schlafplätze (= 1. Ziffer) und die Zahl
möglicher zusätzlicher Kinderbetten für Kleinkinder bis zu 4 Jahren (= 2. Ziffer) nicht überschreiten (z. B. 4 + 1 Schlafplätze). Für
Kleinkinder bis zu 4 Jahren kann gegen Entgelt ein Kinderbett gestellt werden
Die Gäste sind verpflichtet, auf dem Anmeldeformular auch Anzahl und Alter der Kinder mit anzugeben. Nur die auf dem Anmeldeformular
namentlich aufgeführten Personen dürfen das Mietobjekt bewohnen. Der Austausch von Personen ist ohne vorherige Absprache
mit FeWoK nicht erlaubt.
10) Ordnung und Sauberkeit
Die Ferienunterkünfte, die sauber und ordentlich den Gästen bei Ankunft übergeben werden, müssen auch in diesem Zustand von die-
sen am Tage der Abreise übergeben werden. Ungespültes Geschirr wird mit 25,00Euro nachberechnet.
Die Gäste müssen die Ferienunterkunft pfleglich und achtsam behandeln. Das Aufstellen von Wohnwagen auf dem zum Mietobjekt
gehörenden Grundstück ist nicht gestattet.
11) Äußere Instandhaltung
Der Eigentümer oder dessen Stellvertreter haben Zutritt zum Grundstück und Wohnung, um notwendige Instandhaltungsarbeiten auszuführen
(z. B. Gartenarbeiten, Sauna, Heizung etc.).
12) Stornierungen
Vor Antritt der Reise kann der Gast jederzeit von der Reise zurücktreten. Es wird darauf hingewiesen, dass zu Beweiszwecken, die
letztendlich auch dem Schutz des Gastes zugute kommen, der schriftliche Rücktritt dringend angeraten ist.
Reisende, die mindestens 14 Tage vor der Anreise stornieren, erhalten 100% desBuchungsbetrages zurück. Wenn Sie zwischen 7 und 14 Tagen vor der Anreise stornieren, erhalten Sie 50% zurück. Andernfalls erhalten Sie keine Erstattung.
13) Änderungen
Nicht oder teilweise beanspruchte Leistungen
Nehmen Sie vertragliche Leistungen nicht oder nur teilweise in Anspruch, z. B. durch spätere Anreise/frühere Abreise bzw. bei unverschuldeter
Hinderung an der Inanspruchnahme der Leistung aufgrund von Krankheit, Unfall, höherer Gewalt, besteht kein Anspruch auf
anteilige bzw. volle Rückerstattung des Reisepreises.
14) Haftung
Die Ferienunterkunft wurde von FeWoK besichtigt und überprüft. Die Mietobjektbeschreibungen sind korrekt und guten Gewissens
erstellt.
FeWoK haftet im Rahmen der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes für die
- gewissenhafte Reisevorbereitung
- sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
- Richtigkeit der Beschreibung aller von FeWoK angegebenen Reiseleistungen, sofern nicht vor Vertragsschluss eine Änderung
der Mietobjektbeschreibung vorher mitgeteilt wurde; Schreib-, oder Rechenfehler bleiben vorbehalten
- ordnungsgemäße Erbringung aller vertraglich vereinbarten Leistungen
15) Haftungsbeschränkung
Die vertragliche Haftung von FeWoK für Schäden, die Nicht-Körper-Schäden sind (einschl. der Schäden wegen Verletzung vor-, nebenund
nachvertraglicher Pflichten), ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit
- ein Schaden seitens des/der Reisenden von FeWoK weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird
- soweit FeWoK für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist
Ein Schadensanspruch gegen FeWoK ist insofern beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder
auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von FeWoK zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch
auf Schadensersatz gegen FeWoK nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder
unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
Für Leistungsstörungen von dritter Seite, die nicht im direkten Zusammenhang mit dem Objekt und den vertraglichen Leistungen stehen
sowie für Schäden, die dem/den Reisenden durch unsachgemäße oder bestimmungswidrige Benutzung des Belegungsobjektes oder
seiner Einrichtungen entstehen, haftet FeWoK nicht, es sei denn, dass FeWoK eine schuldhafte Verletzung von Aufklärungs-, Hinweisund
Sorgfaltspflicht angelastet werden kann.
16) Rücktritt und Kündigung durch FeWoK
FeWoK kann ohne Einhaltung einer Frist vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag
kündigen, wenn der Reisende und/oder die Mitreisenden die Durchführung des Vertrages bzw. den Ferienaufenthalt ungeachtet einer
Abmahnung seitens FeWoK nachhaltig stören oder wenn diese sich in solchem Maße vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung
des Vertrages begründet ist; insbesondere im Fall einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Beschädigung des Mietobjektes und
des Inventars. Kündigt FeWoK, so hat sie weiterhin Anspruch auf den kompletten Reisepreis. FeWoK muss sich jedoch den Wert ersparter
Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die FeWoK aus einer anderweitigen Belegung des Mietobjektes erlangt,
einschließlich der an FeWoK eventuell von den Eigentümern gutgeschriebenen Beträge.
17) Aufhebung des Vertrags wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird die Vertragsdurchführung (Reise) infolge bei Vertragsschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet
oder beeinträchtigt, so können sowohl FeWoK als auch der Gast den Vertrag kündigen. In diesem Fall gelten die Vorschriften des § 651 j
Abs. 1 und 2 BGB und die Vorschriften, auf die in diesen Bestimmungen hingewiesen wird.
Kündigt der Gast, so kann FeWoK für die bereits erfüllten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine
angemessene Entschädigung verlangen.
18) Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen Nichterfüllung des Vertrages muss der Gast innerhalb eines Monats nach vertragsgemäßer Mietbeendigung gegenüber
FeWoK geltend machen. Wird der Gast unverschuldet daran gehindert, die Frist einzuhalten, kann dieser auch nach Ablauf der Frist
Ansprüche geltend machen. Vertragliche Ansprüche des Gastes verjähren nach 2 Jahren. Die Verjährung wird ab dem Tag wirksam, an
dem laut Vertrag die Mietzeit endet. Macht der Gast diese Ansprüche geltend, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem
FeWoK die Ansprüche schriftlich zurückweist. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in 3 Jahren.
19) Rücktrittsversicherung
In den Mietpreisen ist keine Rücktrittsversicherung enthalten. Es bleibt dem Gast überlassen, zum Zeitpunkt der Anmeldung bzw. Buchungsbestätigung
bei einer Versicherungsgesellschaft eigener Wahl eine Versicherung gegen Annullierungsrisiken abzuschließen.
20) Gerichtsstand
Gerichtsstand für evtl. Klagen gegen FeWoK ist Schwandorf. Handelsregister in Amberg.